Ad libitum, von libitum |
Musikbegriffe

Ad libitum, von libitum |

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Begriffe und Konzepte

lat. – nach Belieben, nach eigenem Ermessen

In Notizen. ein Buchstabe, der darauf hinweist, dass dem Interpreten eine gewisse Freiheit bei der Wahl der Art der Darbietung eingeräumt wird – Tempo, Dynamik usw. In Bezug auf das Tempo von A. l. das Gegenteil einer Battute (siehe Battuta). Manchmal wird die Bezeichnung A. l. zeigt, dass das eine oder andere Zeichen in einer Notenschrift nicht berücksichtigt werden darf (z. B. A. l. über einer Fermate) oder dass eine bestimmte Passage nicht ausgeführt werden darf (A. l. über einer Kadenz). Auf dem Titelblatt hinter dem Namen eines Teils des Werkes oder eines der Instrumente (spielende Ensembles), für die es geschrieben wurde, die Bezeichnung A. l. zeigt, dass die Aufführung dieser Stimme oder der Einsatz dieses Instruments (aufführendes Ensemble) nicht erforderlich ist (z. B. F. Liszts Symphonie „Faust“ mit Schlusschor ad libitum, 12 Lieder und Romanzen von I. Brahms op. 44 für Frauenchor und Klavier ad libitum, Ouvertüre für Chor (ad libitum) und Orchester von V. Ya. Shebalin). In diesem Sinne ist die Angabe von A. l. ist obligatorisch.

In manchen Fällen ist die Bezeichnung A. l. weist darauf hin, dass eines der beiden vom Autor genannten Instrumente beliebig zur Aufführung gewählt werden kann (zB M. de Fallas Concerto für Cembalo oder Pianoforte (ad libitum)).

Ja. I. Milshtein

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